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Keine Kindesrückführung in die Ukraine

- Entscheidungen Leitsätze

Oberlandesgericht München, Beschluss v. 18.6.2025 – 12 UF 539/25 e

Die Rückführung eines Kindes nach dem HKiEntÜ in die Ukraine ist abzulehnen, weil angesichts der aktuellen Kriegshandlungen in der Ukraine die Gefahr eines schwerwiegenden Schadens das Kind besteht.

(Leitsatz der Redaktion)

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