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Keine Kindesrückführung bei Erschwerung des Umgangsrechts

- Entscheidungen Leitsätze

Oberlandesgericht München, Beschluss v. 29.7.2025 – 12 UF 389/25 e

  1. Ein Rückführungsverlangen nach Art. 12 HKiEntÜ kann nicht darauf gestützt werden, dass durch den vom Sorgeberechtigten einseitig vorgenommenen Umzug mit dem Kind in einen anderen Vertragsstaat dem anderen Elternteil die Wahrnehmung seines Umgangsrechts erschwert wird.
  2. Für den Rückführungsanspruch nach Art. 12 HKiEntÜ kommt es auf die Widerrechtlichkeit im Zeitpunkt des Verbringens an, sodass der Anspruch nicht besteht, wenn dem umgangsberechtigten Elternteil nach der Entführung das Sorgerecht zugesprochen wird.
  3. Eine Widerrechtlichkeitsbescheinigung eines ausländischen Gerichts nach Art. 15 S. 1 HKiEntÜ entfaltet keine Bindungswirkung für das mit dem Rückführungsantrag befasste Gericht.

(Leitsätze der Redaktion)

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