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Keine familiengerichtliche Entscheidung über Kindesschutzanträge gegen Maskenpflicht an Schulen

- Entscheidungen Leitsätze

Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss v. 27.4.2021 - 9 WF 342/21 u. 9 WF 343/21

  1. Für die gerichtliche Überprüfung coronabedingter Maßnahmen der öffentlichen Verwaltung (hier: Maskenpflicht, Distanzgebot, Corona-Testpflicht in Schulen) besteht keine Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
  2. Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls gegenüber „Dritten“ nach § 1666 IV BGB erfassen nicht Maßnahmen gegenüber Trägern staatlicher Gewalt. Daher besteht keine Anordnungskompetenz des Familiengerichts gegenüber der Schulbehörde oder einzelnen Lehrern.
  3. Bei von Amts wegen einzuleitenden Verfahren und Anregungen auf ein Einschreiten vom Amts wegen kommt eine Rechtswegverweisung (hier: an die Verwaltungsgerichtsbarkeit) nicht in Betracht.

Anm. d. Red.: Zahlreiche Anträge von Eltern gegen die Regelungen dazu, unter welchen Bedingungen Schulkinder am Präsenzunterricht teilnehmen dürfen, beschäftigten in den letzten Wochen die Gerichte. Lesen Sie dazu mehr in der Meldung "Gerichte bestätigen Testpflicht und Maskenpflicht für Schulkinder". Die hier genannten Entscheidungen werden veröffentlicht in FamRZ 2021, Heft 12.

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