- Entscheidungen Leitsätze
Bundesgerichtshof, Beschluss v. 2.12.2020 – XII ZB 324/20
Ein Rechtsanwalt darf regelmäßig erwarten, dass einem ersten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist entsprochen wird, wenn er einen erheblichen Grund vorträgt. Demgemäß besteht keine Verpflichtung, sich innerhalb des Laufs der Berufungsbegründungsfrist beim Gericht zu erkundigen, ob der Verlängerungsantrag rechtzeitig eingegangen ist und ob ihm stattgegeben werde (im Anschluss an Senatsbeschluss v. 31.1.2018 – XII ZB 565/16 –, FamRZ 2018, 841 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}).
Anm. d. Red.: Die Entscheidung erscheint demnächst in der FamRZ.