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Keine Einsicht in Qualifikationsnachweise des Verfahrensbeistands

- Entscheidungen Leitsätze

Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss v. 29.1.2026 – 11 UF 269/25

Beteiligte haben grundsätzlich kein Recht auf Einsichtnahme in Unterlagen, die ein Verfahrensbeistand dem Familiengericht zum Nachweis seiner fachlichen Eignung vorgelegt hat.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird demnächst veröffentlicht in FamRZ 2026, m. Anm. Wolfgang Keuter.

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