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Keine Bindung an fehlerhafte Zulassung der Rechtsbeschwerde

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Bundesgerichtshof, Beschluss v. 28.2.2018 – XII ZB 634/17

Lässt das Beschwerdegericht analog § 44 FamFG auf eine Gegenvorstellung hin die Rechtsbeschwerde nachträglich zu, ohne festzustellen, dass seine ursprüngliche Entscheidung, die Rechtsbeschwerde nicht zuzulassen, objektiv willkürlich gewesen wäre oder den Instanzenzug unzumutbar und in sachlich nicht zu rechtfertigender Weise verkürzt hätte, ist die Zulassungsentscheidung verfahrensfehlerhaft ergangen und bindet das Rechtsbeschwerdegericht nicht (im Anschluss an Senatsbeschluss v. 5.7.2017 – XII ZB 509/15 -, FamRZ 2017, 1608 [FamRZ-digital | FamRZ bei juris], sowie BGH, Urteil v. 4.3.2011 – V ZR 123/10 -, NJW 2011, 1516 = FamRZ 2011, 970 [LS.] {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}).

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2018, Heft 12.

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