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Keine ambulant betreute Wohnform bei Wahlmöglichkeiten

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 16.2.2022 - XII ZB 67/21

Besteht für den Betroffenen aufgrund des mit dem Träger der Wohneinrichtung geschlossenen Vertrags rechtlich die Möglichkeit, einen anderen Anbieter pflegerischer Leistungen zu wählen, handelt es sich um keine einer stationären Einrichtung gleichgestellte ambulant betreute Wohnform. Es kommt nicht allein auf eine faktische Bindung an das Betreuungsangebot der Vermieterin, sondern nur auf die rechtliche Möglichkeit an, einen anderen Anbieter zu wählen (Fortführung des Senatsbeschlusses v. 16.6.2021 - XII ZB 46/21 - MDR 2021, 1157 = FamRZ 2021, 1666 [LS.] {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}).

Anm. d. Red.: Die Entscheidung ist zur Veröffentlichung vorgesehen in FamRZ 2022, Heft 11.

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