- Entscheidungen Leitsätze
Oberverwaltungsgericht Saarlouis, Beschluss v. 10.2.2025 – 2 A 134/23
Die Tatsache, dass der Namensträger regelmäßig auf eine „ungewöhnliche“ Schreibweise seines Namens angesprochen wird und gezwungen ist, seinen Namen zu buchstabieren oder auf die richtige Schreibweise hinzuweisen, stellt keinen wichtigen Grund für eine Namensänderung dar.
(Leitsatz der Redaktion)
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2025, Heft 13, m. Anm. Fabian Wall.