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Kein Sorgeentzug auf Grundlage von PAS oder EKE

- Entscheidungen Leitsätze

Oberlandesgericht Frankfurt/M., Beschluss v. 5.1.2026 – 7 UF 88/25

  1. Das sog. Parental Alienation-Syndrome (PAS) ist eine pseudowissenschaftliche Hypothese, die nicht als Erklärung für eine Kontaktverweigerung des Kindes taugt. Darauf gegründete Interventionen können nicht als kindeswohldienlich angesehen werden (Anschluss an BVerfG, FamRZ 2024, 278, m. Anm. Keuter {FamRZ-digital | }; BVerfG, FamRZ 2025, 1798 {FamRZ-digital | }).
  2. Dies gilt auch die These der sog. Eltern-Kind-Entfremdung (EKE), die ebenfalls die komplexe Psychodynamik einer Umgangsverweigerung allein auf eine Beeinflussung des Kindes zurückgeführt, ohne weitere Faktoren zu berücksichtigen, die aufseiten des Kindes zum Kontaktabbruch beitragen können.

(Leitsätze der Redaktion)

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird demnächst veröffentlicht in FamRZ 2026, m. Anm. Beate Jokisch.

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