Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 18.11.2018 – 1 BvR 1481/18
- Es besteht kein Rechtsschutzbedürfnis für einen Rechtsbehelf gegen eine einstweilige Anordnung, wenn zwischenzeitlich in gleicher Sache eine Hauptsacheentscheidung ergangen ist.
- Eine Wiederholungsgefahr ergibt sich insbesondere nicht daraus, dass mit der Entscheidung in der Hauptsache vergleichbare Anordnungen getroffen werden könnten wie in der einstweiligen Anordnung.
(Leitsätze der Redaktion)
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2019, Heft 7.