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Kein Rechtsschutzbedürfnis gegen einstweilige Anordnung nach Entscheidung in der Hauptsache

- Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 18.11.2018 – 1 BvR 1481/18

  1. Es besteht kein Rechtsschutzbedürfnis für einen Rechtsbehelf gegen eine einstweilige Anordnung, wenn zwischenzeitlich in gleicher Sache eine Hauptsacheentscheidung ergangen ist.
  2. Eine Wiederholungsgefahr ergibt sich insbesondere nicht daraus, dass mit der Entscheidung in der Hauptsache vergleichbare Anordnungen getroffen werden könnten wie in der einstweiligen Anordnung.

(Leitsätze der Redaktion)

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2019, Heft 7.

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