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Kein "inter" oder "divers" als Geschlecht im Geburtenregister

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 22.6.2016 – XII ZB 52/15

Das Personenstandsgesetz lässt eine Eintragung wie „inter“ oder „divers“ als Angabe des Geschlechts im Geburtenregister nicht zu.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2016, Heft 18, m. Anm. Sieberichs. Vorinstanz war das OLG Celle, FamRZ 2015, 2096 [LS.].

Zum Weiterlesen: Pressemitteilung des BGH vom 4. August 2016

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