- Entscheidungen Leitsätze
Bundesgerichtshof, Beschluss v. 4.12.2019 – XII ZB 338/19
Die Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilpädagogen an einer hessischen Fachschule für Heilpädagogik nach vorangegangener Berufsausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher ist einer abgeschlossenen Ausbildung an einer Hochschule i.S. von § 4 I S. 2 Nr. 2 VBVG (in der bis zum 26.7.2019 geltenden Fassung, vgl. § 12 VBVG) nicht vergleichbar.
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2020, Heft 6.