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Kein höherer Stundensatz bei Heilpädagogenausbildung

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 4.12.2019 – XII ZB 338/19

Die Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilpädagogen an einer hessischen Fachschule für Heilpädagogik nach vorangegangener Berufsausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher ist einer abgeschlossenen Ausbildung an einer Hochschule i.S. von § 4 I S. 2 Nr. 2 VBVG (in der bis zum 26.7.2019 geltenden Fassung, vgl. § 12 VBVG) nicht vergleichbar.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2020, Heft 6.

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