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Kein Ergänzungspfleger für erbrechtlichen Abschichtungsvertrag

- Entscheidungen

Kammergericht, Beschluss v. 23.7.2018 – 13 UF 105/18

  1. Ist das minderjährige Kind zusammen mit einem Elternteil als Erbeserbe in eine Miterbengemeinschaft nachgerückt und soll mit ihm ein sog. erbrechtlicher Abschichtungsvertrag zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft geschlossen werden, bedürfen die dazu von einem Elternteil für das minderjährige Kind abgegebenen Erklärungen nicht der familiengerichtlichen Genehmigung. (Leitsatz von der Redaktion abgeändert)
  2. Der sowohl für sich als auch die Kinder handelnde Elternteil ist weder von Gesetzes wegen von der Vertretung der Kinder ausgeschlossen, noch ist ihm das Vertretungsrecht wegen eines Interessenkonfliktes zu entziehen, wenn er mit den Kindern gleichgerichtete Interessen verfolgt. (Leitsatz der Redaktion)

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2018, Heft 21, m. Beitrag Zorn.

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