Bundesgerichtshof, Beschluss v. 10.5.2017 – XII ZB 614/16
Selbst wenn der Testamentsvollstrecker beim Behindertentestament im Rahmen einer Dauertestamentsvollstreckung den Nachlassgegenstand entgegen den Anordnungen des Erblassers pflichtwidrig zugunsten des Betroffenen freigibt, lässt dies dessen Mittellosigkeit nicht entfallen (Fortführung von Senatsbeschluss v. 1.2.2017 – XII ZB 299/15 -, FamRZ 2017, 758 [m. Anm. Spall]).
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2017, Heft 15, m. Anm. Reimann.