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Jastrowsche Klausel im Berliner Testament – Besteuerung eines betagten Vermächtnisses

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesfinanzhof, Urteil v. 11.10.2023 – II R 34/20

  1. Setzen Ehegatten in einem sogenannten Berliner Testament sich gegenseitig als Alleinerben ein und gewähren denjenigen Kindern ein betagtes Vermächtnis, die beim Tod des Erstversterbenden ihren Pflichtteil nicht fordern (sogenannte Jastrowsche Klausel), kann der überlebende Ehegatte als Erbe des erstversterbenden Ehegatten die Vermächtnisverbindlichkeit nicht als Nachlassverbindlichkeit in Abzug bringen, da das Vermächtnis noch nicht fällig ist.
  2. Das Kind hat den Erwerb des betagten Vermächtnisses bei dem Tod des überlebenden Ehegatten als von diesem stammend zu versteuern. Ist es zugleich Erbe des zuletzt verstorbenen Ehegatten, kann es das Vermächtnis als Nachlassverbindlichkeit in Abzug bringen.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2024, Heft 9, m. Anm. Tobias Krause.

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