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Isolierte Geltendmachung von Auskunfts- und Zahlungsanspruch hinsichtlich des Trennungsunterhalts

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 5.4.2023 - XII ZB 2/21

  1. Die isolierte Geltendmachung von Auskunfts- und Zahlungsanspruch hinsichtlich des Trennungsunterhalts ist grundsätzlich nicht mutwillig im Sinne von § 114 II ZPO (im Anschluss an Senatsbeschluss v. 10.3.2005 - XII ZB 20/04 -, FamRZ 2005, 786 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris} [m. Anm. Viefhues, FamRZ 2005, 881 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}]).
  2. Bei einem zum Zeitpunkt der Antragseinreichung aufgelaufenen - streitwerterhöhenden - Unterhaltsrückstand hat die Prüfung der Mutwilligkeit den jeweiligen Einzelfall in den Blick zu nehmen. Mutwilligkeit scheidet aus, wenn nachvollziehbare und billigenswerte Gründe für ein Zuwarten mit der gerichtlichen Geltendmachung des Anspruchs vorliegen.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2023, Heft 15. Vorinstanz: OLG Zweibrücken, FamRZ 2021, 291 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}.

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