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Interner Versorgungsausgleich: Keine Besteuerung bei wirtschaftlicher Rückübertragung einer übertragenen Versorgungsanwartschaft

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesfinanzhof, Urteil v. 10.10.2023 – IX R 15/22

  1. Zu den steuerrechtlichen Folgen einer Scheidungsfolgenvereinbarung, mit der bestimmt wurde, dass die nach durchgeführtem Versorgungsausgleichsverfahren bereits rechtskräftig gewordene interne Teilung der Pensionszusage eines Betriebes rückgängig gemacht wird. (Leitsatz der Redaktion)
  2. Vereinbaren geschiedene Eheleute in einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung, dass der in Bezug auf eine Versorgungszusage des Ehemanns zugunsten der Ehefrau durchgeführte interne Versorgungsausgleich in der Weise rückgängig gemacht werden soll, dass die Versorgungszusage wieder in voller Höhe gegenüber dem Ehemann zu erfüllen ist und erhält die Ehefrau im Gegenzug dafür eine werthaltige Gegenleistung, erzielt sie keine steuerbaren Einkünfte, wenn ihr aus dem übertragenen Anrecht noch kein fälliger Anspruch zustand

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2024, Heft 4, m. Anm. Helmut Borth.

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