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Interne Teilung - Ausgleich kapitalgedeckter Versorgungen

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 21.11.2018 – XII ZB 315/18

Ermittelt das Gericht den Ausgleichswert einer laufenden kapitalgedeckten Versorgung anhand des noch vorhandenen Restkapitalwerts zeitnah zur Entscheidung über den Versorgungsausgleich oder vorausschauend auf den Zeitpunkt der mutmaßlichen Rechtskraft, so ist die interne Teilung des Anrechts nicht mit Bezug auf das Ehezeitende, sondern mit Bezug auf diesen Bewertungszeitpunkt auszusprechen (im Anschluss an Senatsbeschluss v. 1.8.2018 - XII ZB 159/18 -, FamRZ 2018, 1816 [m. Anm. Kirchmeier] {FamRZ-digital | FamRZ bei juris} = NJW 2018, 3176).

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2019, Heft 3.

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