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Internationale Kindesentführung

- Entscheidungen Leitsätze

EuGHMR, Entscheidung v. 17.3.2022 - Beschwerde Nr. 80606/17

  1. Die Dauer eines Gerichtsverfahrens nach dem HKiEntÜ von insgesamt acht Monaten in zwei Gerichtsinstanzen verstößt gegen die in Art. 11 HKiEntÜ festgelegte Pflicht der Gerichte, in Verfahren dieser Art mit der gebotenen Eile zu handeln. (Leitsatz der Einsenderin)
  2. Es ist nicht Aufgabe des EuGHMR, anstelle der zuständigen Gerichte festzustellen, wo sich der gewöhnliche Aufenthalt der Kinder i. S. von Art. 3 HKiEntÜ befand oder ob eine schwerwiegende Gefahr i. S. von Art. 13 I lit. b besteht, dass die Kinder bei einer Rückkehr in das Vereinigte Königreich psychischen Schäden ausgesetzt wären. (Leitsatz der Redaktion)

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2022, Heft 12, m. Anm. Joanna Guttzeit.

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