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Interessenabwägung bei Teilungsversteigerung einer Ehegattenimmobilie

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 16.11.2022 – XII ZB 100/22

  1. Der Schutz des räumlich-gegenständlichen Bereichs der Ehe und der grundsätzlich bis zur Rechtskraft der Scheidung fortbestehende Charakter der ehelichen Immobilie als Ehewohnung gebieten es nicht, eine Teilungsversteigerung der Ehegattenimmobilie in der Trennungszeit ohne eine Abwägung der beiderseitigen Interessen generell als unzulässig anzusehen (Fortführung von BGHZ 37, 38 = FamRZ 1962, 295 = NJW 1962, 1244).
  2. Die schutzwürdigen Belange des teilungsunwilligen Ehegatten werden durch ein Schrankensystem aus materiell-rechtlichen Einwendungen nach §§ 1365, 1353 I S. 2, 242 BGB, die im Drittwiderspruchsverfahren geltend zu machen sind, und vollstreckungsschützenden Vorschriften im Teilungsversteigerungsverfahren nach §§ 180 II und III ZVG, 765a ZPO gewahrt.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2023, Heft 5, m. Anm. Michael Giers. Sie ist zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen.

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