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Inobhutnahme von vermutlichen Leihmutterkindern

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 7.9.2022 – 1 BvR 1654/22

  1. Zur Anordnung der Vormundschaft für möglicherweise durch eine Leihmutter in der Ukraine geborene Zwillinge, als deren Eltern eine bei Geburt 56-jährige Deutsche und ihr 31-jähriger lettischer Ehemann durch das lettische Konsulat in Kiew im lettischen Personenstandsregister eingetragen worden sind.
  2. Einstweilige Aussetzung der Wirksamkeit einer Entscheidung über die Anordnung der Vormundschaft, wenn der Ausgang der hiergegen gerichteten Verfassungsbeschwerde offen ist, mit der die Verletzung rechtlichen Gehörs wegen Nichtberücksichtigung einer durch den Amtsvormund beabsichtigten und später vorgenommenen Inobhutnahme gerügt wird.

(Leitsätze der Redaktion)

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2022, Heft 23.

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