- Entscheidungen Leitsätze
Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss v. 27.6.2024 – 16 WF 51/24
- Auf eine von den Eltern getroffene Vereinbarung, die im gerichtlichen Sorgerechtsverfahren getroffen und durch gerichtlichen Beschluss gebilligt wurde, ist für ein nachfolgendes Verfahren § 1696 I BGB nicht anwendbar.
- Eine derartige Elternvereinbarung im Rahmen eines gerichtlichen Sorgerechtsverfahrens, die nicht unter die Legaldefinition der gerichtlich gebilligten Vereinbarung in § 156 II FamFG fällt, ist gleichwohl schützenswert; auch für sie gilt ein erschwerter, dem § 1696 I BGB vergleichbarer Abänderungsmaßstab.