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Im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 20.7.2016 – XII ZB 609/14

1. Eine im Ausland (hier: Niederlande) geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe ist im deutschen Recht als eingetragene Lebenspartnerschaft zu behandeln (im Anschluss an Senatsbeschluss v. 20.4.2016 – XII ZB 15/15 -, FamRZ 2016, 1251, m. Anm. Dutta, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).

2. Die von den gleichgeschlechtlichen Partnern getroffene ausdrückliche Bestimmung eines Ehenamens nach deutschem Recht anstatt eines Lebenspartnerschaftsnamens ist unwirksam.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2016, Heft 20. Vorinstanz war das KG, FamRZ 2015, 667 [LS.].

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