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Identitätsprüfung im Personenstandsverfahren

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 17.5.2017 – XII ZB 126/15

1. Im Personenstandsverfahren ist die Identität einer einzutragenden Person vom Standesamt bzw. Gericht eigenständig zu überprüfen.

2. Dem ohne einschränkenden Zusatz ausgestellten Reiseausweis für Ausländer nach § 5 I AufenthV kommt zwar eine Identifikationsfunktion zu, sodass dieser als Passersatzpapier ein zum Nachweis der Identität des Inhabers grundsätzlich geeignetes Beweismittel ist. Als alleiniges Beweismittel reicht er hingegen regelmäßig nicht aus und vermag daher eine eigene Aufklärung des Gerichts nicht zu ersetzen.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2017, Heft 16.

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