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Herausgabeanspruch betreffend Kinderreisepass

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 27.3.2019 – XII ZB 345/18

  1. Der personensorgeberechtigte Elternteil hat wie auch der umgangsberechtigte Elternteil in entsprechender Anwendung der §§ 1632 I, 1684 II BGB grundsätzlich einen Anspruch auf Herausgabe des Kinderreisepasses.
  2. Der Herausgabeanspruch besteht nur insoweit, als der berechtigte Elternteil für die Ausübung seines Rechts den Kinderreisepass benötigt.
  3. Die berechtigte Besorgnis, dass der die Herausgabe begehrende Elternteil mit Hilfe des Kinderreisepasses seine elterlichen Befugnisse überschreiten (etwa das Kind ins Ausland entführen) will, kann dem Herausgabeanspruch entgegenstehen

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2019, Heft 13, m. Anm. Rake.

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