- Entscheidungen Leitsätze
Landgericht Frankfurt/M., Beschluss v. 4.2.2025 – 2-04 O 29/25
Die überlebende Ehefrau kann verlangen, dass eine Klinik ihr das kryokonservierte Keimmaterial ihres bereits verstorbenen Ehemanns zur Verfügung stellt, um damit eine In-Vitro-Fertilisation in Spanien durchführen zu lassen, selbst wenn der mit dem Ehemann zu dessen Lebzeiten mit der Klinik geschlossene Vertrag vorsah, dass das Keimmaterial nach seinem Tod zu vernichten sei.
(Leitsatz der Redaktion)
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2025, Heft 9, m. Anm. Elisabeth Kaupp.