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Heimatstaatenentscheidung von Palästinensern

- Entscheidungen Leitsätze

Kammergericht, Beschluss v. 19.1.2022 - 1 W 345/21

  1. Eine sog. Heimatstaatenentscheidung nach § 107 I S. 2 FamFG liegt auch vor, wenn die die Scheidung aussprechende Stelle einer Einheit angehört, die von der Bundesrepublik nicht als Staat anerkannt ist, und die Ehegatten staatenlos sind sowie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiet dieser Einheit haben. (Leitsatz der Redaktion)
  2. Bei einer im Westjordanland unter Beteiligung eines Scharia-Gerichts erfolgten Scheidung der Ehe eines dort wohnhaften Palästinensers und einer ebenfalls dort wohnhaften Palästinenserin handelt es sich deshalb um eine sog. Heimatstaatenentscheidung. Stellt sich bei der Beurkundung eines Personenstandsfalles die Vorfrage, ob eine solche Scheidung im Inland anzuerkennen ist, kann die Beurkundung nicht abgelehnt werden, weil kein Verfahren auf Anerkennung der Scheidung durch die Justizverwaltungsbehörde erfolgt ist. Über die Anerkennung hat der Standesbeamte selbst zu entscheiden. (Leitsatz von der Redaktion abgeändert)

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2022, Heft 10, m. Anm. Jan von Hein.

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