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Haftung des Jugendamts als Amtspfleger

- Entscheidungen Leitsätze

Oberlandesgericht Frankfurt/M., Urteil v. 27.7.2023 – 1 U 6/21

  1. Zur Haftung des Jugendamts als Amtspfleger bei unangemessener Fremdunterbringung eines Kindes.
  2. Auch wenn das Familiengericht den Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzieht bzw. den Entzug aufrechterhält und eine Fremdunterbringung für erforderlich hält, ist der Amtspfleger an diese Einschätzung nicht gebunden und hat in Ausübung des Aufenthaltsbestimmungsrechts nach den Maßstäben des BVerfG für eine Trennung des Kindes von den Eltern eigenständig zu prüfen, ob eine Fremdunterbringung gerechtfertigt ist. (Leitsatz der Redaktion)
  3. Dem 6-jährigen Kind kann für eine unangemessene Fremdunterbringung während der Dauer von drei Monaten eine Entschädigung von 3.000 EUR zustehen. (Leitsatz der Redaktion)

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2023, Heft 23, m. Anm. Andreas Hornung.

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