Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Haftung der aufsichtspflichtigen Eltern neben Tierhalter und Grundstückseigentümer

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 19.1.2021 – VI ZR 210/18

1. Bei einer Aufsichtspflichtverletzung der Eltern kann sich ein Anspruch des Kindes gegen diese aus § 1664 I BGB ergeben. Daneben kann eine Körperverletzung im Sinne des § 823 I BGB auch durch Verletzung einer (familienrechtlich begründeten) Obhutspflicht begangen werden.

2. Der Umfang der gebotenen Aufsicht über Minderjährige bestimmt sich nach deren Alter, Eigenart und Charakter, wobei sich die Grenze der erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen danach richtet, was verständige Eltern nach vernünftigen Anforderungen in der konkreten Situation tun müssen, um Schädigungen zu verhindern.

3. Verkehrssicherungspflichtige (hier: ein Pferdehalter und der Eigentümer eines Grundstücks, auf dem ein Pferdeturnier veranstaltet wird) dürfen sich in gewissem Umfang darauf verlassen, dass die für ein Kind Verantwortlichen ein Mindestmaß an sorgfältiger Beaufsichtigung wahrnehmen. (Leitsatz der Redaktion)

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2021, Heft 7.

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