- Entscheidungen Leitsätze
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil v. 9.3.2023 – Rs. C-354/21
Art. 1 II Buchst. l, 68 Buchst. l und 69 V EuErbVO sind dahin auszulegen, dass sie einer Regelung eines Mitgliedstaats nicht entgegenstehen, die vorsieht, dass der Antrag auf Eintragung eines unbeweglichen Vermögensgegenstands in das Grundbuch dieses Mitgliedstaats abgelehnt werden kann, wenn es sich bei dem einzigen zur Stützung dieses Antrags vorgelegten Schriftstück um ein Europäisches Nachlasszeugnis handelt, das diesen unbeweglichen Vermögensgegenstand nicht identifiziert.
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2023, Heft 11, m. Anm. Lukas Rademacher.