- Entscheidungen Leitsätze
Bundesgerichtshof, Urteil v. 26.5.2021 - IV ZR 174/20
- Grabpflegekosten sind keine Nachlassverbindlichkeiten im Sinne von § 1968 BGB.
- Eine in einer letztwilligen Verfügung enthaltene Auflage des Erblassers an die Erben zur Grabpflege führt nicht zu einer Kürzung eines Pflichtteilsanspruchs.
- Zur Berechnung des Zusatzpflichtteils gemäß § 2305 BGB.
Anm. d. Red.: Die Entscheidung ist zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen.