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Grabpflegekosten sind keine Nachlassverbindlichkeiten - Berechnung des Zusatzpflichtteils

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Urteil v. 26.5.2021 - IV ZR 174/20

  1. Grabpflegekosten sind keine Nachlassverbindlichkeiten im Sinne von § 1968 BGB.
  2. Eine in einer letztwilligen Verfügung enthaltene Auflage des Erblassers an die Erben zur Grabpflege führt nicht zu einer Kürzung eines Pflichtteilsanspruchs.
  3. Zur Berechnung des Zusatzpflichtteils gemäß § 2305 BGB.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung ist zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen.

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