Bundesgerichtshof, Beschluss v. 5.7.2017 – XII ZB 277/16
Die in Spanien vor dem zuständigen Standesamt erklärte Anerkennung der Vaterschaft ist der Anerkennung nach deutschem Recht gleichwertig und ersetzt die hierfür vorgeschriebene Form der öffentlichen Beurkundung.
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2017, Heft 20, m. Anm. Benicke.