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Gleichwertigkeit einer in Spanien erklärten Vaterschaftsanerkennung

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 5.7.2017 – XII ZB 277/16

Die in Spanien vor dem zuständigen Standesamt erklärte Anerkennung der Vaterschaft ist der Anerkennung nach deutschem Recht gleichwertig und ersetzt die hierfür vorgeschriebene Form der öffentlichen Beurkundung.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2017, Heft 20, m. Anm. Benicke.

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