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Interne Teilung gepfändeter Versorgungsanrechte

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 16.12.2020 – XII ZR 28/20

1. Gepfändete und zur Einziehung überwiesene Versorgungsanrechte können im Versorgungsausgleich durch interne Teilung ausgeglichen werden (Fortführung von Senatsbeschluss v. 7.8.2013 – XII ZB 673/12 –, FamRZ 2013, 1715 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}).

2. Die Übertragung des Anrechts erfolgt regelmäßig mit den sich aus dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ergebenden Beschränkungen; eine diesbezügliche Maßgabenanordnung des Familiengerichts hat deklaratorische Bedeutung.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2021, Heft 8, m. Anm. Siede.

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