- Entscheidungen Leitsätze
Österr. Oberster Gerichtshof, Entscheidung v. 25.6.2024 – 2 Ob 88/24s
Ein Erblasser hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht in einem Staat, wenn er ein ihm dort gehörendes Haus und eine Yacht nur als Feriendomizil und für Wochenend- und Feiertagsaufenthalte nutzte und auch keine amtliche Sprache dieses Staates sprach.
(Leitsatz der Redaktion)