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Gewöhnlicher Aufenthalt von Erblassern

- Entscheidungen Leitsätze

Österr. Oberster Gerichtshof, Entscheidung v. 25.6.2024 – 2 Ob 88/24s

Ein Erblasser hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht in einem Staat, wenn er ein ihm dort gehörendes Haus und eine Yacht nur als Feriendomizil und für Wochenend- und Feiertagsaufenthalte nutzte und auch keine amtliche Sprache dieses Staates sprach.

(Leitsatz der Redaktion)

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