- Entscheidungen Leitsätze
Bundesgerichtshof, Beschluss v. 20.12.2023 – XII ZB 117/23
Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung von Art. 8 Rom III-VO folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:
Nach welchen Kriterien ist der gewöhnliche Aufenthalt der Ehegatten i. S. von Art. 8 lit. a und b Rom III-VO zu bestimmen, insbesondere
- beeinflusst die Entsendung als Diplomat die Annahme eines gewöhnlichen Aufenthalts im Empfangsstaat oder steht sie einer solchen sogar entgegen?
- muss die physische Präsenz der Ehegatten in einem Staat von gewisser Dauer gewesen sein, bevor davon ausgegangen werden kann, dass dort ein gewöhnlicher Aufenthalt begründet wurde?
- setzt die Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts ein gewisses Maß an sozialer und familiärer Integration in dem betreffenden Staat voraus?
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2024, Heft 5, m. Anm. Aron Johanson. Die Entscheidung ist zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen.