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Gewöhnlicher Aufenthalt und Unterhalt

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 11.5.2022 – XII ZB 543/20

  1. Ob für eine engere Verbindung der Ehe zum Recht eines anderen Staates nach Art. 5 HUnthP Anhaltspunkte von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass der gewöhnliche Aufenthalt des Unterhaltsberechtigten als in der Regel maßgeblicher Anknüpfungspunkt zurücktritt, ist eine Frage der bei der vorzunehmenden wertenden Gesamtbetrachtung zu berücksichtigenden Einzelfallumstände.
  2. Zur engeren Verbindung der Ehe zum Recht eines anderen Staates nach Art. 5 HUnthP bei aufgrund beruflicher Verhältnisse eines Ehegatten („Expatriate“) jeweils befristeten Aufenthalten in verschiedenen Ländern.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung ist zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen. Sie wird veröffentlicht in FamRZ 2022, Heft 16, m. Anm. Katharina Lugani. Vorinstanz: OLG Karlsruhe, FamRZ 2021, 1030 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}.

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