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Gewöhnlicher Aufenthalt eines Erblassers

- Entscheidungen Leitsätze

Österr. Oberster Gerichtshof, Beschluss v. 3.6.2025 – 2 Ob 36/25w

Ob ein Erblasser mit Wohnsitz und Vermögen in Deutschland und Österreich, der in Österreich verstorben ist und sich im Todesjahr zumeist in Österreich aufhielt, seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt des Todes in Österreich hatte, kann nur nach Ermittlung aller Umstände und Gründe für diesen Aufenthalt entschieden werden.

(Leitsatz der Redaktion)

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