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Keine Verpflichtung zum geschlechtsneutralen Personenstandseintrag

- Entscheidungen Leitsätze

EuGHMR, Entscheidung v. 31.1.2023 – Beschwerde-Nr. 76888/17: Y ./. Frankreich

Die Weigerung der nationalen Behörden eines Vertragsstaats, das Geschlecht einer intergeschlechtlichen Person in der Geburtsurkunde mit der Angabe „neutral“ oder „intersexuell“ anstelle von „männlich“ einzutragen, verstößt nicht gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens nach Art. 8 EMRK.

(Leitsatz der Bearbeitenden)

Anm. d. Red.: Eine Zusammenfassung und Übersetzung der Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2023, Heft 6, m. Anm. Alix Schulz.

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