- Entscheidungen Leitsätze
Bundesgerichtshof, Beschluss v. 29.7.2020 – XII ZB 106/20
1. Kann die Unwirksamkeit einer Vorsorgevollmacht nicht positiv festgestellt werden, bleibt es bei der wirksamen Bevollmächtigung (im Anschluss an Senatsbeschluss v. 3.2.2016 – XII ZB 425/14 –, FamRZ 2016, 701 [m. Anm. Fröschle] {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}).
2. Die Frage, ob der Betroffene im Zeitpunkt der Vollmachterteilung nach § 104 Nr. 2 BGB geschäftsunfähig war, hat das Gericht nach § 26 FamFG von Amts wegen aufzuklären. Dabei ist die Geschäftsunfähigkeit nach § 104 Nr. 2 BGB kein medizinischer Befund, sondern ein Rechtsbegriff, dessen Voraussetzungen das Gericht unter kritischer Würdigung des Sachverständigengutachtens festzustellen hat.
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2020, Heft 21, m. Anm. Schneider.