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Gerichtliche Billigung eines nicht vollstreckbaren Vergleichs über begleiteten Umgang

- Entscheidungen Leitsätze

Oberlandesgericht Rostock, Beschluss v. 18.12.2025 – 10 UF 58/25

  1. Inhalt eines nach § 156 II FamFG gerichtlich zu billigenden Vergleiches kann eine Verlagerung der Abstimmungs- und Regelungsarbeit zur Herbeiführung einer konkretisierten Regelung eines begleiteten Umgangs vom Gericht weg und hin zu dem unmittelbaren Verhältnis zwischen der Kindesmutter, welcher die elterliche Sorge entzogen worden ist, und dem zum Amtsvormund bestellten Jugendamt sein.
  2. Eine persönliche Anhörung des ebenfalls nicht mehr sorgeberechtigten Kindesvaters ist in diesem Zusammenhang ausnahmsweise entbehrlich, wenn ein ihm gegenüber angeordneter Umgangsausschluss rechtskräftig geworden ist.

(Leitsätze des Einsenders)

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird demnächst veröffentlicht in FamRZ 2026, m. Anm. Stephan Hammer.

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