- Entscheidungen Leitsätze
Oberlandesgericht Naumburg, Beschluss v. 12.6.2025 – 1 ORbs 133/25
Geschlechtsneutrale Bezeichnungen für Verfahrensbeteiligte (hier: „betroffene Person“, „sachverständige Person“, „messverantwortliche Person“) sind nur dann angebracht, wenn die Betreffenden ausdrücklich um eine solche Bezeichnung nachsuchen.
(Leitsatz der Redaktion)
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird demnächst in der FamRZ veröffentlicht, m. Anm. Lorenz Bode.