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Gemeinschaftliches Testament eines Polen mit deutscher Ehefrau

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OLG Schleswig, Beschluss v. 25.4.2016 – 3 Wx 122/15

1. Art. 25 EGBGB ordnet keine rückwirkende Geltung der Europäischen Erbrechtsverordnung auf Erbfälle vor dem 17.8.2015 an, sondern dient dazu, deren Anwendungsbereich auf Gegenstände auszudehnen, die nur nach autonomem deutschen IPR erbrechtlich qualifiziert werden.

2. Die Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments ist als Formfrage i. S. des Haager Übereinkommens vom 5.10.1961 über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht anzusehen.

3. Ein in Deutschland lebender Pole kann hier wirksam ein gemeinschaftliches Testament mit seiner deutschen Ehefrau errichten, da das polnische Kollisionsrecht das gemeinschaftliche Testament nur aus formellen Gründen untersagt.

(Leitsätze der Redaktion)

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2016, Heft 18.

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