- Entscheidungen Leitsätze
Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss v. 12.1.2026 – 9 WF 1161/25
Die Geltendmachung von rückständigem Kindesunterhalt ist im vereinfachten Unterhaltsverfahren ohne die gleichzeitige Geltendmachung von laufendem Kindesunterhalt unzulässig. Dies gilt auch, wenn für Geschwister gleichzeitig laufender Kindesunterhalt geltend gemacht wird.
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird demnächst veröffentlicht in FamRZ 2026, m. Anm. Gudrun Lies-Benachib.