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Geltendmachung übergegangener Unterhaltsansprüche durch Sozialleistungsträger

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 31.5.2023 – XII ZB 190/22

7a UVG untersagt - auch zum Schutz des Unterhaltspflichtigen - nicht lediglich die Vollstreckung, sondern bereits die gerichtliche Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs durch den Sozialleistungsträger und gilt für die Zeiträume, in denen die Voraussetzungen der Norm erfüllt sind.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2023, Heft 16. Vorinstanz: OLG Düsseldorf, FamRZ 2023, 197 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}.

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