- Entscheidungen Leitsätze
Bundesgerichtshof, Beschluss v. 2.12.2020 – XII ZB 291/20
1. Wurde in einer durch Zeitablauf erledigten Unterbringungssache das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben, liegt eine Verletzung des Anspruchs des Betroffenen auf rechtliches Gehör vor (im Anschluss an Senatsbeschluss v. 14.10.2020 – XII ZB 146/20 –, FamRZ 2021, 145 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}).
2. Das Unterbleiben einer verfahrensordnungsgemäßen persönlichen Anhörung des Betroffenen stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass der genehmigten Unterbringungsmaßnahme insgesamt der Makel einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung anhaftet (im Anschluss an Senatsbeschluss v. 14.10.2020 – XII ZB 146/20 –, FamRZ 2021, 145 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}).
Anm. d. Red.: Die Entscheidung erscheint demnächst in der FamRZ.