- Entscheidungen Leitsätze
Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss v. 26.2.2025 – 16 UF 136/24
Das Familiengericht trifft nach einer Anrufung des Jugendamts gemäß § 8a II SGBVlll im weiteren Verfahrensgang auf der Grundlage seiner Ermittlungspflicht (§ 26 FamFG) eine eigenständige, verfahrensabschließende Entscheidung zum Schutz des Kindes. Ergebnis des familiengerichtlichen Verfahrens kann dementsprechend nicht sein, die Eltern zur Mitwirkung bei der Gefährdungsermittlung durch das Jugendamt nach § 8a SGBVIII zu verpflichten (hier: Duldung eines Hausbesuchs mit Anhörung der Kinder).
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird demnächst in der FamRZ veröffentlicht m. Anm. Kerstin Wierse.