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Fristverlängerung mittels beA

- Entscheidungen Leitsätze

Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 6.5.2022 – 12 UF 208/21

  1. Ein mittels beA gestellter Antrag zur Verlängerung der Beschwerdebegründungsfrist in einer Familienstreitsache muss von dem Verfahrensbevollmächtigten des Beteiligten verantwortet und mit seinem Wissen und Wollen eingereicht werden.
  2. §§ 130a III, IV Nr. 2, 130d ZPO erfordert, dass ein elektronisches Dokument eigenhändig vom Verfahrensbevollmächtigten versandt wird.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2022, Heft 17, m. Anm. Peter Gottwald.

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