- Entscheidungen Leitsätze
Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 6.5.2022 – 12 UF 208/21
- Ein mittels beA gestellter Antrag zur Verlängerung der Beschwerdebegründungsfrist in einer Familienstreitsache muss von dem Verfahrensbevollmächtigten des Beteiligten verantwortet und mit seinem Wissen und Wollen eingereicht werden.
- §§ 130a III, IV Nr. 2, 130d ZPO erfordert, dass ein elektronisches Dokument eigenhändig vom Verfahrensbevollmächtigten versandt wird.
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2022, Heft 17, m. Anm. Peter Gottwald.