- Entscheidungen Leitsätze
Bundesgerichtshof, Urteil v. 24.6.2026 – IV ZR 141/25
Ein dem Erblasser im Zusammenhang mit der Übertragung eines Grundstückes gegebenes Leibrentenversprechen führt – auch, wenn es durch eine Reallast an dem übertragenen Grundstück besichert wird – nicht zur rechtlich maßgeblichen Weiternutzung des Grundstückes durch den Erblasser und hindert deshalb die Annahme einer fristauslösenden Leistung im Sinne des § 2325 III S. 2 BGB nicht.
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird demnächst in der FamRZ veröffentlicht. Sie ist zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen. Vorinstanz: OLG Nürnberg, FamRZ 2026, 648 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}.