- Entscheidungen Leitsätze
Bundesfinanzhof, Urteil v. 31.7.2024 – II R 13/22
- Der zivilrechtliche Verzicht eines Kindes gegenüber seinen Eltern auf den gesetzlichen Erbteil bewirkt nicht, dass seinem Kind – dem Enkel des Erblassers – der Freibetrag zu gewähren ist, der im Falle des Versterbens des Kindes zu gewähren ist. Das Erbschaftsteuerrecht folgt insoweit nicht der Fiktion des Zivilrechts.
- Dies ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.