Bundesgerichtshof, Urteil v. 28.6.2016 – X ZR 65/14
Der Formmangel eines Schenkungsvertrags, in dem sich der Schenker zur Übertragung seines gesamten gegenwärtigen Vermögens verpflichtet, wird nicht durch Vollzug geheilt.
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2016, Heft 22.